Verluste aus Bitcoin und Kryptowährungen in der Steuererklärung nutzen
Viele Anleger werden durch den Handel mit Bitcoins und Kryptowährungen nicht nur einkommensteuerpflichtige Gewinne nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erzielen, sondern auch gelegentlich Verluste. Grundsätzlich musst du deine Verluste nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Wir zeigen dir mit diesen 3 essenziellen Tricks, wie du diese Verluste dennoch in deiner Steuererklärung nutzen kannst, um deine Steuern zu minimieren.